Kooperation für die
Klärschlammverwertung in Westsachsen

Klärschlammmonoverbrennungsanlage in Chemnitz

Allgemeine Beschreibung

Am Standort des Heizkraftwerkes Nord der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG im Dammweg in Chemnitz will die Klärschlammmanagement Westsachsen GmbH auf einer Teilfläche von 10.000 m² eine eigene Klärschlammmonoverbrennungsanlage mit einer Kapazität von 15.000 t Trockensubstanz (TS) mit einer möglichen Phosphorrückgewinnung errichten. Dieser Kraftwerksstandort bietet aufgrund der vorhandenen Infrastrukturen und Medientechnik sowie zur Einspeisung überschüssiger Wärme und Energie vor Ort wichtige Synergien zu anderen Kraftwerkskomponenten des dortigen Energie- und Technologieparkes.

Projektentwicklung

Zur Jahresmitte 2022 hat die Klärschlammmanagement Westsachsen GmbH ein Ingenieurbüro mit der Vorbereitung und Durchführung der europaweiten Ausschreibung der Ingenieurleistungen für den Bau und die Ausrüstung einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage beauftragt. Im Rahmen der Ausschreibung wurde nach Prüfung und Bewertung aller Leistungsbestandteile als wirtschaftlichster und qualifizierter Bieter das Ingenieurbüro Dr. Born – Dr. Ermel aus Achim ermittelt. Nach entsprechender Beschlussfassung konnte die Klärschlammmanagement Westsachsen GmbH am 21.07.2023 den Auftrag zur Planung an das Ingenieurbüro erteilen. Unmittelbar nach Auftragserteilung nahm das Planungsbüro seine Arbeit auf.

Meilensteine

Q2 - Q3 2022

  • Ausschreibung für Planer erstellen

Q4 2022 - Q2 2023

  • Ausschreibung für Planer

Q3 2023

  • Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

Q4 2023

  • Leistungsphase 2: Vorplanung und Alternativbetrachtung

Q1 2024 - Q1 2025

  • Phosphorrecyclingstudie
  • Leistungsphase 3: Entwurfsplanung
  • Mitwirkung Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Gutachten/Konzepte

Q2 2025

  • Einreichung des Antrages auf Genehmigung der Anlage nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG)

Q2 2025 - Q2 2026

  • Prüfung der Gesamtwirtschaftlichkeit des Vorhabens

10.08.2026

  • Erteilung Immissionsschutzrechtliche 
    1. Teilgenehmigung (BImSch-Genehmigung)